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Die Kommission sollte den Arbeitsplatzgrenzwert und die biologischen Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen bewerten. Diese Bewertung sollte im Rahmen der nächsten Beurteilung gemäß Artikel 17a Absatz 4 der Richtlinie 89/391/EWG erfolgen. Auf der Grundlage der Entwicklungen des Wissens und der Technologie sowie aktueller wissenschaftlicher Daten sollte die Kommission gegebenenfalls vorschlagen, die Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen zu ändern, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer besser zu schützen.
Im Zusammenhang mit ihrer Bewertung gemäß Artikel 17a Absatz 4 der Richtlinie 89/391/EWG bewertet die Kommission spätestens bis zum 9. April 2029 die…
Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Richtlinie (EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments…
Gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 98/24/EG gilt die genannte Richtlinie unbeschadet strengerer oder spezifischerer Bestimmungen der Richtlinie 2004/37/EG…
Die Kommission hat den RAC konsultiert, der Stellungnahmen zu Blei und seinen anorganischen Verbindungen und zu Diisocyanaten abgegeben hat. Die Kommission hat…
Der Ausschuss unterstützt die Kommission insbesondere bei der Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Daten und durch den Vorschlag von Grenzwerten für die…
Diese Richtlinie erhöht den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Kommission sollte die Richtlinie 2004/37/EG regelmäßig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.