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In der Richtlinie 2004/37/EG sollen Stoffe und Gemische, die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Kriterien für die Einstufung als karzinogener oder mutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllen, sowie die in Anhang I der Richtlinie 2004/37/EG genannten Stoffe, Gemische und Verfahren erfasst werden. Für die Stoffe, die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Kriterien für die Einstufung als karzinogener oder mutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllen, liegt eine harmonisierte Einstufung oder eine Einstufung gemäß Artikel 4 bzw. 36 der genannten Verordnung vor, die der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency — ECHA) gemäß Artikel 40 der genannten Verordnung gemeldet wurde. Diese Stoffe sind in dem von der ECHA geführten öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgelistet. Damit neue Einträge in die Liste der Stoffe, Gemische und Verfahren gemäß Artikel 2 Buchstabe a Ziffer ii der Richtlinie 2004/37/EG in den Anhang I jener Richtlinie aufgenommen werden können, müssen belastbare wissenschaftliche Nachweise für die Karzinogenität des jeweiligen Stoffes vorliegen, die auf verfügbaren verlässlichen wissenschaftlichen Quellen wie etwa dem Ausschuss für Risikobeurteilung (Committee for Risk Assessment — RAC) der ECHA, dem Internationalen Krebsforschungszentrum (International Agency for Research on Cancer — IARC) und nationalen Stellen beruhen, wobei von Fachkollegen geprüfte Veröffentlichungen über den jeweiligen Stoff besonders zu beachten sind.
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse Karzinogenität der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang I Abschnitt 3.6 der Verordnung (EG) Nr.…
Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse Karzinogenität der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang I Abschnitt 3.6 der Verordnung (EG) Nr.…
einen Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Kriterien für…
Cadmium und viele seiner anorganischen Verbindungen erfüllen die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG)…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Kriterien für die Einstufung chemischer Stoffe in Gefahrenklassen,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen als karzinogen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.