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Die Unionsbürgerschaft ist der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten. Sie verleiht allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das Recht, im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines anderen Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates zu genießen. Mit der Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates wird diesem Recht durch die Festlegung der Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern konkrete Wirkung verliehen.
Nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Familienmitglieder, die nicht vertretene Bürger in einem Drittland begleiten, erhalten konsularischen Schutz im selben…
Die Unionsbürgerschaft ist der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten. Das Recht der Unionsbürger, in dem Hoheitsgebiet eines…
Zu den Werten, auf die sich die Union gründet, zählen Solidarität, Nichtdiskriminierung und Wahrung der Menschenrechte; in ihren Beziehungen zur übrigen Welt…
Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. Vorbedingung für die Erlangung der Unionsbürgerschaft ist der…
Schutzersuchen sollten bearbeitet werden, wenn der Ersuchende einen gültigen Reisepass oder Personalausweis für Unionsbürger vorlegt. Nicht vertretene Bürger,…
Unionsbürger sollten in einem Drittland als nicht vertreten gelten, wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, dort weder eine Botschaft,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.