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In der Richtlinie (EU) 2015/637 werden Rückkehrausweise als eine Art der konsularischen Hilfe genannt, welche die Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten für nicht vertretene Unionsbürger leisten. Ein Rückkehrausweis ist ein für eine einzige Reise gültiges Dokument, das dem Inhaber ermöglicht, nach Hause oder — in Ausnahmefällen — an einen anderen Ort zurückzukehren, wenn er keinen Zugang zu seinen regulären Reisedokumenten hat, etwa weil sie gestohlen wurden oder verloren gegangen sind. Ein anderer Ort könnte beispielsweise ein Nachbarland oder ein ähnlich nahe gelegenes Land sein, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der betreffende nicht vertretene Bürger besitzt, eine Botschaft oder ein Konsulat unterhält.
Der EU-Rückkehrausweis ist ein Reisedokument, das ein Mitgliedstaat einem nicht vertretenen Bürger in einem Drittland auf dessen Antrag für eine einzige Reise…
Einem Unionsbürger, dessen Pass oder Passersatz verloren gegangen ist, gestohlen oder vernichtet wurde oder sonst nicht innerhalb einer angemessenen Zeit…
Bürgern eines anderen Mitgliedstaats, der in dem Land vertreten ist, in dem sie einen EU-Rückkehrausweis beantragen, sofern entsprechende Vereinbarungen…
Nicht vertretene Bürger sollten einen EU-Rückkehrausweis bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats beantragen können. Nach der Richtlinie…
Auf seinen Antrag hin sollte jedem nicht vertretenen Bürger in einem Drittland, dessen Pass oder Reisedokument verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet…
Mit dem Beschluss 96/409/GASP der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wurde ein einheitlicher Rückkehrausweis geschaffen, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.