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Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Richtlinie gelten. Das EU-Rückkehrausweissystem erfordert die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die für die Überprüfung der Identität des Antragstellers, den Druck der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke und die Erleichterung der Reisen der betroffenen Person notwendig sind. Es ist notwendig, zu präzisieren, welche Garantien für die verarbeiteten personenbezogenen Daten gelten, beispielsweise die maximale Speicherfrist der erhobenen personenbezogenen Daten. Um die Erhebung aller anfallenden Gebühren sicherzustellen und Missbräuchen oder anderen betrügerischen Aktivitäten vorzubeugen, ist eine Speicherfrist von maximal 180 Tagen für den Hilfe leistenden Mitgliedstaat und von maximal zwei Jahren für den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, erforderlich. Die Löschung der personenbezogenen Daten von Antragstellern sollte nicht die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie beeinträchtigen.
Die für die Zwecke der Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises verarbeiteten personenbezogenen Daten einschließlich des Gesichts- oder Lichtbilds des…
Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahren nach dem Ablauf der…
Unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 hat jeder Antragsteller, dem ein EU-Rückkehrausweis ausgestellt wird, das Recht, die personenbezogenen Daten auf dem…
Jede Aufbewahrung oder Verarbeitung oder jeder Austausch von Daten nach dieser Verordnung unterliegen den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EG) Nr. 45/2001 des…
Bestimmte in einzelstaatlichen elektronischen Registern enthaltene Daten über Verstöße und Sanktionen sind personenbezogen. Die Mitgliedstaaten sollten daher…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.