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Die vorliegende Richtlinie sollte günstigere nationale Bestimmungen unberührt lassen, sofern sie mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, sofern diese Bestimmungen mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Die Mitgliedstaaten können günstigere Bestimmungen als jene dieser Richtlinie einführen oder beibehalten, sofern sie mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, die für Personen, auf die die Richtlinie Anwendung…
Die vorliegende Richtlinie sollte günstigere nationale Bestimmungen unberührt lassen, sofern sie mit dieser Richtlinie vereinbar sind.
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte etwaige günstigere Vorschriften, die im Unionsrecht und in anwendbaren internationalen Übereinkommen enthalten sind,…
In dieser Richtlinie werden Mindestanforderungen festgelegt; den Mitgliedstaaten steht es somit frei, günstigere Vorschriften einzuführen oder beizubehalten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.