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Die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung dieser Richtlinie sollten ab dem Tag 18 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie gelten. Die Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt gemäß ihrem Artikel 3 Absatz 3 ab dem 2. Februar 2022 für den Straßenverkehrssektor —
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2020. Jedoch…
Diese Richtlinie gilt für den Straßenverkehrssektor ab dem Geltungsbeginn eines Gesetzgebungsakts zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 2. Februar 2022 die Vorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen…
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1, 4 und 5, Artikel 7 bis 11,…
Spätestens am 2. August 2021 erlassen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten die erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser…
Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt seit dem 28. Januar 2022.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.