Erwägungsgrund 3 32019L1160
Es ist erforderlich, die Regelungslücke zu schließen und das Verfahren, anhand dessen Änderungen in Bezug auf die OGAW den zuständigen Behörden mitgeteilt werden müssen, an das in der Richtlinie 2011/61/EU festgelegte Anzeigeverfahren anzugleichen.