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Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 weder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden noch die Anerkennung oder Vollstreckung von Entscheidungen dieser Behörden abdeckt. Diese Fragen sollten in den Regelungsbereich des nationalen Rechts fallen.
der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und…
Die Anerkennung und Vollstreckung anderer als der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Entscheidungen unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, sofern…
Diese Verordnung sollte die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments…
Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren sowie damit zusammenhängende Klagen sind vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung der Bestimmungen des internationalen Privatrechts über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung…
Die Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 229/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.