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Für die Zwecke grenzüberschreitender Verbandsklagen sollten für qualifizierte Einrichtungen unionsweit einheitliche Kriterien für die Benennung gelten. Insbesondere sollten sie nach dem nationalen Recht des benennenden Mitgliedstaats ordnungsgemäß gegründete juristische Personen sein, eine gewisse Dauerhaftigkeit und einen gewissen Umfang an öffentlicher Tätigkeit aufweisen, sollten keinen Erwerbszweck verfolgen und aufgrund ihres Satzungszwecks ein legitimes Interesse daran haben, die Verbraucherinteressen gemäß dem Unionsrecht zu schützen. Über Qualifizierte Einrichtungen sollte kein ein Insolvenzverfahren eröffnet sein und sie sollten nicht für insolvent erklärt sein. Sie sollten unabhängig sein und nicht von Personen beeinflusst werden, die keine Verbraucher sind und die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben, insbesondere nicht von Unternehmern oder Hedgefonds, auch im Falle der Finanzierung durch Dritte. Qualifizierte Einrichtungen sollten über Verfahren verfügen, die einen solchen Einfluss sowie Interessenkonflikte zwischen ihnen, ihren Finanzierern und Verbraucherinteressen verhindern. Sie sollten Informationen in klarer und verständlicher Sprache auf jede geeignete Weise, insbesondere auf ihren Websites, öffentlich zugänglich machen, die die Einhaltung der Kriterien für die Benennung als qualifizierte Einrichtung belegen, sowie allgemeine Informationen über die Quellen ihrer Finanzierung im Allgemeinen, ihre Organisations-, Management- und Mitgliederstruktur, ihren Satzungszweck und ihre Tätigkeiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Organisationen, insbesondere Verbraucherorganisationen einschließlich solcher, die Mitglieder aus mehr als einem…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kriterien für die Benennung qualifizierter Einrichtungen zum Zwecke von innerstaatlichen Verbandsklagen frei im Einklang mit…
Für den Erfolg einer Verbandsklage ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher über diese informiert werden. Qualifizierte Einrichtungen sollten…
Die Kriterien für die Benennung von qualifizierten Einrichtungen für innerstaatliche oder grenzüberschreitende Verbandsklagen sollten das wirksame Funktionieren…
Den Mitgliedstaaten sollte es möglich sein, qualifizierte Einrichtungen vorab zu benennen, um Verbandsklagen zu erheben. Diese Richtlinie sollte den…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass qualifizierte Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat für die Zwecke grenzüberschreitender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.