Erwägungsgrund 4 32020L1828
Artikel 169 Absatz 1 und Artikel 169 Absatz 2 Buchstabe a AEUV bestimmen, dass die Union durch die Maßnahmen, die sie nach Artikel 114 AEUV erlässt, einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus zu leisten hat. Artikel 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) bestimmt, dass die Politik der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen hat.