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Unbeschadet der Verpflichtung der qualifizierten Einrichtungen Informationen bereitzustellen, sollten die betroffenen Verbraucher über die laufende Verbandsklage auf Abhilfe informiert werden, damit sie ausdrücklich oder stillschweigend ihren Willen äußern können, bei einer solchen Verbandsklage repräsentiert zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten dies ermöglichen, indem sie geeignete Vorschriften dazu erlassen, wie Verbraucher über Verbandsklagen zu informieren sind. Es sollte den Mitgliedstaaten obliegen, darüber zu entscheiden, in wessen Zuständigkeit die Verbreitung dieser Informationen liegt.
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass den von einer laufenden Verbandsklage auf Abhilfeentscheidungen betroffenen…
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften dazu fest, auf welche Weise und in welchem Stadium einer Verbandsklage auf Abhilfeentscheidungen die einzelnen von einer…
Die Mitgliedstaaten sollten qualifizierte Einrichtungen dazu verpflichten, zur Begründung von Verbandsklagen auf Abhilfe ausreichende Informationen zur…
Für den Erfolg einer Verbandsklage ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher über diese informiert werden. Qualifizierte Einrichtungen sollten…
Die Verbraucher sollten gleichermaßen über ergangene rechtskräftige Entscheidungen, die Unterlassungsentscheidungen oder Abhilfeentscheidungen enthalten oder…
Erhebt eine qualifizierte Einrichtung eine Verbandsklage, so sollte sie dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde hinreichende Angaben zu den von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.