Erwägungsgrund 13 32020L1828
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie sollte den jüngsten Entwicklungen im Bereich des Verbraucherschutzes Rechnung tragen. Da Verbraucher inzwischen auf einem größeren und zunehmend digitalisierten Markt tätig sind, ist es zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus erforderlich, dass Bereiche wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reiseverkehr und Tourismus, Energie und Telekommunikation zusätzlich zum allgemeinen Verbraucherrecht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Da eine wachsende Verbrauchernachfrage nach Finanz- und Wertpapierdienstleistungen besteht, ist es insbesondere wichtig, in diesen Bereichen für eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts zu sorgen. Der Verbrauchermarkt hat sich auch im Bereich der digitalen Dienstleistungen weiterentwickelt und es besteht ein wachsender Bedarf an einer wirksameren Durchsetzung des Verbraucherrechts, einschließlich hinsichtlich des Datenschutzes.