Erwägungsgrund 1 32020L2020
Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den COVID-19-Ausbruch zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite und stufte ihn am 11. März 2020 als Pandemie ein.
Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den COVID-19-Ausbruch zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite und stufte ihn am 11. März 2020 als Pandemie ein.