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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Methoden für die Prüfung und Auswahl von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, zur Festlegung europäischer Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen und zur Festlegung von Verfahren und Methoden für die Prüfung und Auswahl von aus diesen Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen hergestellten endgültigen Materialen und Werkstoffe übertragen werden. Durchführungsbefugnisse sollten der Kommission auch zur Festlegung des Formats und der Modalitäten für die Darstellung der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden und von der EUA zusammenzustellenden Informationen über die Durchführung der vorliegenden Richtlinie sowie zur Einrichtung und Aktualisierung einer Beobachtungsliste übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Um die Informationsbasis für die zukünftige Identifizierung prioritärer Stoffe, insbesondere in Bezug auf neu aufkommende Schadstoffe, zu verbessern, sollten…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für Festlegungen in…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.