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Damit Wasserversorger ein vollständiger Datensatz zur Verfügung steht, wenn sie mit der Ausführung der Risikobewertung und des Risikomanagements des Versorgungssystems beginnen, sollte für neue Parameter ein Übergangszeitrum von drei Jahren eingeführt werden. Hierdurch können die Mitgliedstaaten in den ersten drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie Gefährdungen und Gefährdungsereignisse bestimmen und Daten an Wasserversorger zu den neuen Parametern übermitteln, und damit eine unnötige Überwachung durch Wasserversorger vermeiden, wenn sich bei der ersten Bestimmung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen herausstellt, dass ein Parameter nicht überwacht werden muss. Während dieser ersten drei Jahre sollten Wasserversorger für Parameter, die in Anhang I der Richtlinie 98/83/EG enthalten waren, dennoch die Risikobewertung des Versorgungssystems durchführen oder bereits vorhandene Risikobewertungen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1787 durchgeführt wurden, verwenden, da für diese Parameter bereits Daten verfügbar sein werden, wenn die vorliegende Richtlinie in Kraft tritt.
Das Risikomanagement ist erstmalig durchzuführen und ein Antrag nach § 38 Absatz 3 erstmalig zu stellen Nach der erstmaligen Durchführung hat der Betreiber der…
Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Überwachungsprogramme eingerichtet werden, um zu prüfen, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den…
In der Richtlinie 98/83/EG wurden keine Berichtspflichten für kleine Wasserversorger festgelegt. Um dem abzuhelfen und dem Bedarf an Informationen über…
Die Risikobewertung und das Risikomanagement des Versorgungssystems sind bis zum 12. Januar 2029 das erste Mal durchzuführen. Diese Risikobewertung und dieses…
Die Mitgliedstaaten können Wasserversorger, die im Durchschnitt zwischen 10 m3 und 100 m3 pro Tag bereitstellen oder zwischen 50 und 500 Personen versorgen, von…
Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 788/96 zu der neuen Regelung sicherzustellen, sollte in der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.