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Um eine rasche Erledigung der notwendigen Formalitäten zu gewährleisten und die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zu erleichtern, ist es angemessen, zum Austausch elektronischer Verwaltungsdokumente zwischen den betreffenden Personen und zuständigen Behörden das EDV-gestützte System nach dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „EDV-gestützte System“) einzusetzen.
Um die Kontrollen zu verbessern und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der Union zu vereinfachen, wurde mit der Entscheidung Nr.…
Um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung verwendeten Dokumente…
Es ist erforderlich, das EDV-gestützte System für die Übermittlung von Daten über die Bewegungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren beizubehalten und…
Die Rolle der elektronischen Datenübermittlung beim Austausch von Informationen muss aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ausgeweitet werden. Da sich…
Mit der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des…
Das derzeit für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung genutzte EDV-gestützte System sollte auf die Beförderung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.