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Um die Möglichkeit zu verbessern, während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren Kontrollen durchzuführen, sollte die Person, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren begleitet, oder, wenn es keine Begleitperson gibt, der Beförderer in der Lage sein, den zuständigen Behörden den einzigen administrativen Referenzcode — egal in welcher Form — zu übermitteln, damit sie Einzelheiten zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren abrufen können.
Der zertifizierte Versender teilt der Person, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren begleitet, oder, wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht von…
Der Versender übermittelt der Person, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren begleitet, oder wenn es keine Person gibt, die die Waren begleitet, dem…
Damit die zuständigen Behörden die Übereinstimmung zwischen dem elektronischen Verwaltungsdokument und der Zollanmeldung bei der Ausfuhr gewährleisten können,…
Der Anmelder übermittelt den zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats den einzigen administrativen Referenzcode der in der Ausfuhranmeldung angegebenen…
Der Beförderer hat während der Beförderung den eindeutigen Referenzcode mitzuführen und auf Verlangen mitzuteilen. Das Hauptzollamt kann die Vorlage eines…
Damit die zuständigen Behörden bei der Einfuhr die Übereinstimmung zwischen dem elektronischen Verwaltungsdokument und der Zollanmeldung gewährleisten können,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.