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Es sind die Verfahren festzulegen, nach denen vorzugehen ist, falls das EDV-gestützte System nicht zur Verfügung steht.
Es sind die Verfahren festzulegen, nach denen vorzugehen ist, falls das EDV-gestützte System nicht zur Verfügung steht und ein Ausfalldokument zu verwenden ist.
Um eine rasche Erledigung der notwendigen Formalitäten zu gewährleisten und die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Es sollten Modalitäten zur Beurteilung der Einrichtung des EDV-gestützten Systems für die Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorgesehen werden.
den Waren ist ein Ausfalldokument beigefügt, das dieselben Daten enthält wie der Entwurf des elektronischen Verwaltungsdokuments nach Artikel 20 Absatz 2;
Jeder Mitgliedstaat legt für die Zwecke der Artikel 26 und 27 und im Einklang mit diesen Artikeln die Fälle fest, in denen das EDV-gestützte System als nicht…
Bevor eine neue Erweiterung des EDV-gestützten Systems betriebsbereit ist, sollte die Kommission angesichts der aufgetretenen Probleme in Zusammenarbeit mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.