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Da es nach wie vor für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich ist, dass der Begriff der Verbrauchsteuer und die Voraussetzungen für die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs in allen Mitgliedstaaten gleich sind, muss auf Unionsebene klargestellt werden, zu welchem Zeitpunkt die Überführung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr erfolgt und wer der Verbrauchssteuerschuldner ist.
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Gebiet eines Mitgliedstaats überführt und in das Gebiet eines anderen…
Die Voraussetzungen für das Entstehen des Steueranspruchs und der anzuwendende Verbrauchsteuersatz richten sich nach den Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des…
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren nach ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die…
Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu…
Der Verbrauchsteueranspruch entsteht zum Zeitpunkt und im Mitgliedstaat der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr.
Verbrauchsteuerschuldner ist der zertifizierte Empfänger; der Verbrauchsteueranspruch entsteht bei Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.