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Mehrwertsteuerbetrug ist ein Problem, das alle Mitgliedstaaten betrifft; die einzelnen Mitgliedstaaten verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Informationen, um für die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zu sorgen oder den Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zu bekämpfen. Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, bei Vorliegen grenzübergreifender Aspekte und wegen der Notwendigkeit, Informationen von anderen Mitgliedstaaten zu erhalten, von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder wegen der Wirkungen dieses Vorgehens auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Mehrwertsteuerbetrug ist ein gemeinsames Problem aller Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten allein verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Informationen,…
Da die Ziele dieser Verordnung - die Verbesserung der Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung des…
Da die Ziele der vorliegenden Richtlinie, insbesondere das bessere Funktionieren der Mehrwertsteuerregelung im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Festlegung der Angaben, die von den Mitgliedstaaten in den elektronischen Verzeichnissen der zertifizierten Versender…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich den Mitgliedstaaten zu gestatten, für elektronische Veröffentlichungen dieselben Mehrwertsteuersätze anzuwenden wie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.