Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mehrwertsteuerbetrug ist ein gemeinsames Problem aller Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten allein verfügen nicht über die Informationen, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften zu gewährleisten und Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Da das Ziel der Verordnung (EU) Nr. 904/2010, nämlich die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, wegen des grenzüberschreitenden Wesens des Binnenmarkts von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Mehrwertsteuerbetrug ist ein gemeinsames Problem aller Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten allein verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Informationen,…
Mehrwertsteuerbetrug ist ein Problem, das alle Mitgliedstaaten betrifft; die einzelnen Mitgliedstaaten verfügen jedoch nicht über die erforderlichen…
Da die Ziele dieser Verordnung - die Verbesserung der Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung des…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich eine bessere Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Zollbetrug in der Union von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend…
Da die Ziele dieser Richtlinie, insbesondere die Vereinfachung der Mehrwertsteuerpflichten, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.