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Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es wichtig, dass die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen zu speichern und bereitzustellen, verhältnismäßig ist und darauf beschränkt ist, was die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs benötigen. Darüber hinaus sollte die einzige Angabe in Bezug auf den Zahler, die gespeichert wird, der Ort des Zahlers sein. Was den Zahlungsempfänger und die Zahlung selbst betrifft, so sollten Zahlungsdienstleister lediglich verpflichtet sein, die Informationen zu speichern und an die Steuerbehörden zu übermitteln, die erforderlich sind, damit diese Behörden mögliche Betrüger ausfindig machen und Steuerkontrollen durchführen können. Zahlungsdienstleister sollten daher nur verpflichtet sein, Aufzeichnungen über jene grenzüberschreitenden Zahlungen zu führen, die auf wirtschaftliche Tätigkeiten hindeuten. Die Einführung eines Schwellenwerts auf der Grundlage der Zahl der von einem Zahlungsempfänger in einem Kalenderquartal erhaltenen Zahlungen würde einen Hinweis darauf bieten, ob diese Zahlungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt sind; Zahlungen aus nichtkommerziellen Gründen werden so ausgeschlossen. Die Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Zahlungsdienstleisters würden greifen, wenn dieser Schwellenwert erreicht wird.
Die Mitgliedstaaten verlangen von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf…
Zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug ist es wichtig, die Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte…
In den allermeisten Fällen von grenzüberschreitenden Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister…
In Titel XI Kapitel 4 der Richtlinie 2006/112/EG wird folgender Abschnitt eingefügt: „ Abschnitt 2a Allgemeine Pflichten von Zahlungsdienstleistern Im Sinne…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Pflichten sollten nicht für Zahlungsdienstleister gelten, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2366…
In den allermeisten Fällen von Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Um Zahlungsdienste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.