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Die Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates reicht nicht aus, um das Ziel einer besseren Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu erreichen, da sie es den Mitgliedstaaten nur für einen begrenzten Zeitraum gestattet, ermäßigte Sätze auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika oder auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen zu gewähren.
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates enthält Instrumente, die es den Mitgliedstaaten erlauben, die Kosten von COVID-19-Impfungen und -Tests teilweise zu…
Die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika…
Folgender Artikel wird in die Richtlinie 2006/112/EG eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten können eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: Lediglich…
Dazu sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von…
Die Kommission hat 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (im Folgenden „Vorschlag von 2018“)…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich so bald wie möglich die Sicherstellung eines erschwinglicheren Zugangs zu der Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.