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Die Kommission ist nicht systematisch an der Genehmigung einzelner Vorhaben beteiligt. In einigen Fällen unterliegen jedoch bestimmte Aspekte der Vorbereitung des Vorhabens der Freigabe auf Unionsebene. Ist die Kommission an den Verfahren beteiligt, räumt sie Vorhaben der Union Vorrang ein und gewährleistet den Vorhabenträgern Sicherheit. In einigen Fällen könnte eine Genehmigung staatlicher Beihilfen erforderlich sein. Unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Fristen und im Einklang mit dem Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren sollten die Mitgliedstaaten die Kommission ersuchen können, Vorhaben im Kernnetz, die sie als vorrangig erachten, durch Anwendung berechenbarerer Fristen im Rahmen des Portfolio-Ansatzes oder der einvernehmlichen Planung zu bearbeiten.
Sofern nach nationalem Recht besondere Genehmigungsverfahren für vorrangige Vorhaben bestehen, gewährleisten die Mitgliedstaaten unbeschadet der Ziele,…
Angesichts der Dringlichkeit der Fertigstellung des Kernnetzes sollte die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren mit einer Frist für Verfahren einhergehen, die…
Gegebenenfalls sollte Vorhaben, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, Vorrang eingeräumt werden. Zu einer vorrangigen Behandlung können kürzere…
Im Infrastrukturbereich stellen verschiedene Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglicherweise keine Beihilfe dar, weil sie nicht allen Kriterien des Artikels 107…
Um ein klares Management des gesamten Verfahrens zu ermöglichen und eine Anlaufstelle für Vorhabenträger zu schaffen, sollten Vorhaben für die Kernnetzkorridore…
Da nach Artikel 108 AEUV ausschließlich die Kommission dafür zuständig ist zu prüfen, ob eine angemeldete oder rechtswidrige staatliche Beihilfe mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.