Erwägungsgrund 16 32021R1147
Die Integrationsmaßnahmen sollten sich im Interesse eines umfassenden Integrationskonzepts auch auf Personen erstrecken, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, und dabei die Besonderheiten dieser Zielgruppe berücksichtigen. Sind Integrationsmaßnahmen mit einer Aufnahme verbunden, so sollte gegebenenfalls auch die Einbeziehung von Asylsuchenden möglich sein.