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Diese Richtlinie gilt zwar nicht für Drittstaatsangehörige, die die Zulassung in die Union als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beantragen, doch unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer, die sich rechtmäßig in der Union aufhalten, sollten eine Blaue Karte EU nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie für andere als die durch die Richtlinie 2014/66/EU abgedeckten Zwecke beantragen können.
Für die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen gemäß dieser Richtlinie muss der Antragsteller für eine Blaue Karte EU
In Übereinstimmung mit Artikel 79 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte diese Richtlinie nicht das Recht der…
Diese Richtlinie gilt nicht für Trainees, die im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers in die Union einreisen, um dort zu arbeiten, da sie unter die…
Diese Richtlinie gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die zur Durchführung von Forschungsprojekten einen Forschungsaufenthalt in einem Mitgliedstaat…
Personen, die internationalen Schutz im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genießen, verfügen…
Inhabern einer Blauen Karte EU, die in einem zweiten Mitgliedstaat eine neue Blaue Karte EU auf der Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrags oder eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.