Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Ein einheitliches Antragsverfahren, das zur Erteilung einer kombinierten Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis in einem einzigen Verwaltungsakt führt, wird dazu beitragen, die derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln zu vereinfachen und zu harmonisieren.
Erwägungsgrund 3 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen