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Wenn alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind, sollten die Mitgliedstaaten eine Blaue Karte EU innerhalb einer bestimmten Frist erteilen. Wenn ein Mitgliedstaat Aufenthaltstitel nur in seinem Hoheitsgebiet ausstellt, und sämtliche Zulassungsbedingungen dieser Richtlinie erfüllt sind, sollte dieser Mitgliedstaat dem betreffenden Drittstaatsangehörigen das erforderliche Visum ausstellen. Es sollte sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden zu diesem Zweck wirksam zusammenarbeiten. Wenn der Mitgliedstaat keine Visa ausstellt, sollte er dem betreffenden Drittstaatsangehörigen eine gleichwertige Erlaubnis erteilen, die ihm die Einreise ermöglicht.
Wenn ein Drittstaatsangehöriger die in Artikel 5 aufgeführten Kriterien erfüllt und kein Grund für eine Ablehnung gemäß Artikel 7 besteht, wird ihm eine Blaue…
Abweichend von Absatz 2 kann ein Mitgliedstaat gemäß seinem innerstaatlichen Recht einen Antrag auf eine Blaue Karte EU eines Drittstaatsangehörigen annehmen,…
Wenn die vom ersten Mitgliedstaat ausgestellte Blaue Karte EU während des Antragsverfahrensabläuft, kann der zweite Mitgliedstaat einen nationalen befristeten…
Wenn die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, sollten die Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist einen Aufenthaltstitel…
Die Vorschriften über die Bearbeitungszeit für Anträge auf eine Blaue Karte EU sollten sicherstellen, dass in allen Fällen eine rasche Ausstellung erfolgt. Die…
Wenn alle allgemeinen und einschlägigen besonderen Bedingungen erfüllt sind, hat der Drittstaatsangehörige Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Wenn ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.