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Der bestehenden Rechtsunsicherheit bei Geschäftsreisen hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittländern sollte durch eine geeignete Bestimmung des Begriffs „Geschäftsreise“ und durch Festlegung einer Liste von Tätigkeiten, die in jedem Fall und in allen Mitgliedstaaten als geschäftliche Tätigkeiten zu betrachten sind, entgegengewirkt werden. Diese Tätigkeiten müssen in direktem Zusammenhang mit den Interessen des Arbeitgebers im ersten Mitgliedstaat und sollten im Zusammenhang mit den Pflichten des Inhabers der Blauen Karte EU im Rahmen der Beschäftigung, für die die Blaue Karte EU ausgestellt wurde, stehen. Der zweite Mitgliedstaat sollte von Inhabern einer Blauen Karte EU, die geschäftlichen Tätigkeiten nachgehen, neben der Blauen Karte EU kein Visum, keine Arbeitserlaubnis oder eine sonstige Genehmigung verlangen dürfen. Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, der den Schengen-Besitzstand nicht uneingeschränkt anwendet, sollten ein Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem oder mehreren zweiten Mitgliedstaaten zum Zwecke geschäftlicher Tätigkeit für eine Dauer von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen haben.
Ein Drittstaatsangehöriger, der Inhaber einer gültigen Blauen Karte EU ist, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, der den Schengen-Besitzstand nicht…
Ein Inhaber einer gültigen Blauen Karte EU, die ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt hat, benötigt für die Einreise und den sich daran…
Nach zwölf Monaten rechtmäßigem Aufenthalt im ersten Mitgliedstaat als Inhaber einer Blauen Karte EU ist der betreffende Drittstaatsangehörige berechtigt, mit…
Wenn ein Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, der den Schengen-Besitzstand nicht uneingeschränkt anwendet, im Zuge der…
Es sollten Abweichungen von der Richtlinie 2003/109/EG vorgesehen werden, um hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittländern anziehen und zu einem fortgesetzten…
Inhabern einer Blauen Karte EU, die in einem zweiten Mitgliedstaat eine neue Blaue Karte EU auf der Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrags oder eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.