Erwägungsgrund 20 32021L1883
Diese Richtlinie gilt zwar nicht für Drittstaatsangehörige, die die Zulassung in die Union als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beantragen, doch unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer, die sich rechtmäßig in der Union aufhalten, sollten eine Blaue Karte EU nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie für andere als die durch die Richtlinie 2014/66/EU abgedeckten Zwecke beantragen können.