Erwägungsgrund 24 32021L1883
Um eine hinreichende Angleichung der Zulassungsbedingungen innerhalb der Union sicherzustellen, sollten ein unterer und ein oberer Faktor für die Berechnung der Gehaltsschwelle festgelegt werden. Die unteren und die oberen Grenzen für die Festlegung der nationalen Gehaltsschwelle sollte durch Multiplikation dieser unteren und oberen Faktoren mit dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in dem betreffenden Mitgliedstaat berechnet werden. Als Gehaltsschwelle sollte nach Anhörung der Sozialpartner gemäß den innerstaatlichen Gepflogenheiten ein Betrag innerhalb der Spanne zwischen unteren und oberen Grenzen festgelegt werden. Anhand dieser Gehaltsschwelle sollte das Mindestgehalt bestimmt werden, das ein Inhaber einer Blauen Karte EU verdienen muss. Für den Erhalt einer Blauen Karte EU sollte ein Antragsteller also mindestens ein Gehalt in Höhe der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Gehaltsschwelle erhalten.