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Für bestimmte Steuerhoheitsgebiete sollte eine große Detailtiefe ausgewiesen werden. Im Ertragsteuerinformationsbericht sollten die Angaben für jedes Steuerhoheitsgebiet, das in den Anhängen der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt ist, stets getrennt ausgewiesen werden; dies sollte auch für deren spätere Aktualisierungen gelten, die zweimal jährlich, üblicherweise im Februar und Oktober, eigens gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht werden. Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates enthält die „EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke“, während Anhang II den „Stand der Zusammenarbeit mit der EU in Bezug auf die zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich von kooperativen Ländern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen“ betrifft. Für Anhang I sind die Länder und Gebiete, die berücksichtigt werden sollten, diejenigen, die am 1. März des Geschäftsjahres, für das der Ertragsteuerinformationsbericht erstellt werden soll, dort aufgeführt waren. Für Anhang II sind die Länder und Gebiete, die berücksichtigt werden sollten, diejenigen, die am 1. März des Geschäftsjahres, für das der Ertragsteuerinformationsbericht erstellt werden soll, sowie am 1. März des vorausgehenden Geschäftsjahres aufgeführt waren.
In dem Ertragsteuerinformationsbericht sind die in Absatz 2 oder 3 genannten Angaben für jeden Mitgliedstaat getrennt auszuweisen. Umfasst ein Mitgliedstaat…
für jedes Steuerhoheitsgebiet, das im Berichtszeitraum und in dem diesem unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahr jeweils am 1. März in Anhang II der…
in Steuerhoheitsgebieten, die am 1. März des Berichtszeitraums in den Anhängen I und II der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht…
Der Ertragsteuerinformationsbericht sollte gegebenenfalls eine Liste aller Tochterunternehmen für das betreffende Geschäftsjahr enthalten, die in der Union oder…
Die umgehende Offenlegung der Daten, die in den Ertragsteuerinformationsbericht aufzunehmen sind, könnte in bestimmten Fällen eine ernsthafte Beeinträchtigung…
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sollten Unternehmen berechtigt sein, bei der Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts im Sinne der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.