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Je nach den verschiedenen Phasen der Bearbeitung von Schadensfällen, den an die Geschädigten erfolgen Zahlungen und den Erstattungsverfahren bei verschiedenen Stellen kann es zu offenen Verbindlichkeiten zwischen Stellen kommen, die zur Entschädigung von Geschädigten im Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens eingerichtet wurden oder befugt sind. Die Forderung sollte von der Stelle, die die Entschädigung zunächst gezahlt hat, auf die Stelle des anderen Mitgliedstaats übergehen, wenn die Erstattung zwischen den Stellen voranschreitet. Daher sollten die Ansprüche des Geschädigten gegen den Unfallverursacher oder sein Versicherungsunternehmen auf eine Stelle übergehen, soweit diese Stelle Entschädigung für den erlittenen Personen- oder Sachschaden geleistet hat und selbst noch nicht entschädigt wurde. Die Ansprüche des Geschädigten gegen den Versicherungsnehmer oder einen anderen Versicherten, der den Unfall verursacht hat, sollten jedoch nicht auf diese Stelle übergehen, sofern die Haftung des Versicherungsnehmers oder anderen Versicherten nach dem anwendbaren nationalen Recht durch das insolvente Versicherungsunternehmen abgedeckt wäre. Jeder Mitgliedstaat sollte verpflichtet sein, einen von einem anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Forderungsübergang anzuerkennen.
Die Entschädigungsstelle, welche den Geschädigten im Wohnsitzstaat entschädigt hat, hat gegenüber der Entschädigungsstelle im Mitgliedstaat der Niederlassung…
Soweit der Insolvenzfonds dem Ersatzberechtigten den Schaden ersetzt, gehen die Ersatzansprüche des Ersatzberechtigten gegen den Haftpflichtversicherer des…
Soweit die Entschädigungsstelle nach § 15 dem Ersatzberechtigten den Schaden ersetzt, gehen die Ansprüche des Ersatzberechtigten gegen den…
Im Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens sollten Geschädigte ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Stelle in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat…
Die Entschädigungsstelle sollte einen Anspruch auf Forderungsübergang haben, soweit sie den Geschädigten entschädigt hat. Um die Durchsetzung des Anspruchs der…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Stelle, die in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Geschädigte seinen Wohnsitz hat, zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.