Gesetze
Gesetz wird geladen …
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2009/103/EG sind viele neue Arten von Kraftfahrzeugen auf den Markt gekommen. Einige von ihnen werden durch einen rein elektrischen Motor, einige durch Nebenausrüstung angetrieben. Solche Fahrzeuge sollten bei der Begriffsbestimmung des Begriffs „Fahrzeug“ berücksichtigt werden. Diese Begriffsbestimmung sollte sich auf die allgemeinen Merkmale dieser Fahrzeuge, insbesondere ihre bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten und Nettogewichte, stützen und vorsehen, dass nur Fahrzeuge erfasst werden, die ausschließlich maschinell angetrieben werden. Die Begriffsbestimmung sollte unabhängig von der Anzahl der Räder des Fahrzeugs gelten. Rollstühle, die für den Gebrauch durch Menschen mit körperlichen Behinderungen bestimmt sind, sollten nicht unter die Begriffsbestimmung fallen.
„Fahrzeug“ Unbeschadet der Buchstaben a und b gelten Rollstühle, die ausschließlich für den Gebrauch durch Menschen mit körperlichen Behinderungen bestimmt…
Einige Kraftfahrzeuge sind eher klein, weshalb die Gefahr, dass sie erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen, geringer ist. Es wäre unverhältnismäßig…
"Fahrzeug" Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur…
„Fahrzeug“ Fahrzeuge der Klassen M1 oder N1 gemäß Anhang II Abschnitt A der Richtlinie 70/156/EWG sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge gemäß der Richtlinie…
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in jüngeren Entscheidungen, insbesondere in den Rechtssachen Vnuk , Rodrigues de Andrade und Torreiro , die Bedeutung…
„Fahrzeug“ alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.