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Die Mitgliedstaaten sollten die Wahl haben, Instrumente zu zertifizieren, die es Verbrauchern ermöglichen, Preise, Tarife und Versicherungsschutz zwischen Anbietern von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/103/EG erfüllen, zu vergleichen. Bei ordnungsgemäßer Zertifizierung könnten solche Instrumente als „unabhängige Preisvergleichsinstrumente für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen“ bezeichnet werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch in der Lage sein, von einer Behörde betriebene öffentliche Preisvergleichsinstrumente einzurichten.
Den Mitgliedstaaten steht es frei, Instrumente, die es den Verbrauchern kostenfrei ermöglichen, Preise, Tarife und Versicherungsschutz zwischen den Anbietern…
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Vertrag Bestimmungen beibehalten oder einführen, die für den Geschädigten günstiger sind als die Bestimmungen,…
Folgender Artikel wird eingefügt: Preisvergleichsinstrumente für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen (1) Den Mitgliedstaaten steht es frei, Instrumente, die…
Leichte Elektrofahrzeuge, die nicht unter die Bestimmung des Begriffs „Fahrzeug“ fallen, sollten vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103/EG ausgenommen…
Mit der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der…
In Anbetracht der wachsenden Mobilität der Bürger der Union wird die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zunehmend grenzüberschreitend angeboten. Um zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.