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Kreditdienstleister und Kreditkäufer sollten stets nach Treu und Glauben handeln, Kreditnehmer fair behandeln und deren Privatsphäre achten. Sie sollten Kreditnehmer weder schikanieren noch ihnen irreführende Informationen zur Verfügung stellen. Vor der ersten Schuldeneintreibung und auf Verlangen der Kreditnehmer sollten sie den Kreditnehmern unter anderem Informationen über die erfolgte Übertragung sowie Angaben zum Kreditkäufer und Kreditdienstleister, sofern ein solcher bestellt wurde, sowie deren Kontaktdaten und Informationen über die vom Kreditnehmer geschuldeten Beträge und eine Erklärung dazu übermitteln, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten weiterhin Anwendung finden.
Kreditdienstleister haben vor der erstmaligen Erbringung von Kreditdienstleistungen wirkungsvolle und transparente Verfahren für die Bearbeitung der Beschwerden…
Nach der Übertragung eines notleidenden Kreditvertrags oder von Ansprüchen hieraus auf einen Kreditkäufer hat der Kreditkäufer oder der Kreditdienstleister vor…
die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Kreditnehmer achten und schützen;
Kreditkäufer und Kreditdienstleister haben in ihren Beziehungen zu Kreditnehmern Kreditkäufer und Kreditdienstleister dürfen Kreditnehmer nicht unangemessen…
Betraut ein Kreditkäufer einen Kreditdienstleister mit der Verwaltung und Durchsetzung eines Kreditvertrags, so delegiert der Kreditkäufer seine Rechte und…
Eine wichtige Vorbedingung für die Übernahme der Funktion von Kreditkäufer und Kreditdienstleister sollte die Möglichkeit sein, Zugang zu allen relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.