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Überträgt ein Kreditinstitut notleidende Kreditverträge, so sollte es seine Aufsichtsbehörde und die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats halbjährlich zumindest über den aggregierten offenen Betrag der übertragenen Kreditportfolios, die Anzahl und den Umfang der zugehörigen Kredite und darüber informieren, ob die Übertragung mit Verbrauchern geschlossene Kreditverträge umfasst. Die gelieferten Informationen sollten für jedes im Rahmen einer einzelnen Transaktion übertragene Kreditportfolio die Rechtsträgerkennung (LEI) des Kreditkäufers oder, falls vorhanden, seines Vertreters oder, falls nicht vorhanden, den Namen und die Anschrift des Kreditkäufers und, falls vorhanden, dessen Vertreters in der Union enthalten. Die zuständigen Behörden sollten vorschreiben können, dass die Informationen vierteljährlich übermittelt werden, wann immer sie das für erforderlich halten, darunter auch aufgrund einer hohen Zahl von Transaktionen während einer Krise. Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sollte verpflichtet sein, diese Informationen an die für die Beaufsichtigung des Kreditkäufers zuständigen Behörden weiterzuleiten. Solche Transparenzvorschriften ermöglichen eine harmonisierte und wirksame Überwachung der Übertragung von Kreditverträgen innerhalb der Union. Im Sinne der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten die zuständigen Behörden zur Verhinderung von Doppelarbeit Informationen berücksichtigen, die ihnen bereits auf andere Weise zur Verfügung stehen, insbesondere im Hinblick auf Kreditinstitute. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden für ein Kreditportfolio nach dessen Übertragung an einen Kreditkäufer in der Verantwortung des Kreditdienstleisters verbleiben.
Die in Absatz 1 genannten zuständigen Behörden können den Kreditkäufern oder falls vorhanden, deren gemäß Artikel 19 benannten Vertretern vorschreiben, dass sie…
Die in Absatz 2 genannten zuständigen Behörden können den Kreditinstituten vorschreiben, dass sie die in jenem Absatz genannten Informationen vierteljährlich…
Ein Aufnahmemitgliedstaat kann für statistische Zwecke verlangen, dass jedes Kreditinstitut mit einer Zweigstelle in seinem Hoheitsgebiet seinen zuständigen…
Kreditinstitute, die notleidende Kreditverträge oder Ansprüche des Kreditgebers hieraus auf einen Kreditkäufer übertragen, haben halbjährlich mindestens…
Um die Durchsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zu erleichtern, sollte für den Fall, dass ein Kreditkäufer nicht in der Union wohnhaft…
Eine wichtige Vorbedingung für die Übernahme der Funktion von Kreditkäufer und Kreditdienstleister sollte die Möglichkeit sein, Zugang zu allen relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.