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Eine wichtige Vorbedingung für die Übernahme der Funktion von Kreditkäufer und Kreditdienstleister sollte die Möglichkeit sein, Zugang zu allen relevanten Informationen zu erhalten, und die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass das unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten möglich ist. In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Kreditinstitute potenziellen Kreditkäufern detaillierte Informationen zur Verfügung stellen, damit diese selbst beurteilen können, wie es um den Wert der Ansprüche eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder den Wert des notleidenden Kreditvertrags selbst bestellt ist. Die Kreditinstitute sollten diese Informationen nur einmal während des Vorgangs bereitstellen, entweder während der Anfangsphase oder in den nachfolgenden Phasen, in jedem Fall aber vor Abschluss des Übertragungsvertrags. Diese Informationspflicht ist notwendig und gerechtfertigt, damit potenzielle Kreditkäufer vor dem Eingehen einer Transaktion sachkundige Entscheidungen treffen können, und daher ist es legitim, dass Kreditinstitute die personenbezogenen Daten der Kreditnehmer an potenzielle Kreditkäufer weitergeben. Diese Informationen sollten sich strikt auf den Umfang beschränken, der erforderlich ist, damit potenzielle Kreditkäufer den Wert der Ansprüche eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder den Wert des notleidenden Kreditvertrags selbst sowie die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung des Vertragswerts beurteilen können. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Bereitstellung von Informationen für potenzielle Kreditkäufer und deren anschließende Verwendung mit dem einschlägigen Datenschutzrahmen der Union im Einklang stehen.
Ein Kreditinstitut hat einem potenziellen Kreditkäufer vor Abschluss einer Vereinbarung über den Erwerb eines notleidenden Kreditvertrags oder der Ansprüche des…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditinstitut einem potenziellen Kreditkäufer die Informationen über die Ansprüche eines Kreditgebers aus einem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler oder der benannte Vertreter dem Verbraucher auf ihn…
Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen Kreditvertrag oder ein Angebot für einen Kreditvertrag im Sinne von Artikel 2 Absätze 3, 5 oder 6 gebunden ist,…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Der Verbraucher muss vor dem Abschluss des Kreditvertrags umfassend informiert werden, und zwar unabhängig davon, ob ein Kreditvermittler am Absatz des Kredits…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.