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Die Angaben zu der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags gemäß den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU, wie sie durch die Änderungen in der vorliegenden Richtlinie eingeführt werden, sollten die in den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU festgelegten Verbraucherrechte, einschließlich der Auskunftsrechte, unberührt lassen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender…
Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der…
Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der…
Unbeschadet anderer Verpflichtungen gemäß der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU und zur Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes sollten jene…
Durch diese Richtlinie wird der Geltungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften der Union nicht eingeschränkt; Kreditkäufer, die als Kreditgeber im Sinne der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.