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Unbeschadet anderer Verpflichtungen gemäß der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU und zur Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzes sollten jene Richtlinien geändert werden, damit der Verbraucher rechtzeitig vor jeder Änderung der Konditionen des Kreditvertrags eine klare und umfassende Liste solcher Änderungen, den Zeitplan für ihre Umsetzung und die erforderlichen Einzelheiten sowie die Bezeichnung und die Anschrift der nationalen Behörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann, erhält.
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender…
Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der…
Unbeschadet der Richtlinie 93/13/EWG und vorvertraglicher Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Richtlinie und zur Gewährleistung eines hohen…
Die Angaben zu der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags gemäß den Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU, wie sie durch die Änderungen in der…
In Anbetracht der zahlreichen Änderungen, die infolge der Weiterentwicklung des Verbraucherkreditsektors an der Richtlinie 2008/48/EG vorzunehmen sind, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.