Erwägungsgrund 47 32014L0091RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/65/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 65 32018L0851RICHTLINIE (EU) 2018/851 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/98/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 35 32019L1161RICHTLINIE (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/33/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32010L0066RICHTLINIE 2010/66/EU DES RATES vom 14. Oktober 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige
Die Richtlinie 2008/9/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 23 32017L2108RICHTLINIE (EU) 2017/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/45/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32018L0725RICHTLINIE (EU) 2018/725 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Anhang II Teil III Nummer 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Chrom VI
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.