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Mit den wesentlichen Informationen für den Anleger und den Basisinformationsblättern werden im Wesentlichen dieselben Informationsanforderungen erfüllt. Daher ist es erforderlich sicherzustellen, dass Kleinanleger in PRIIP, die am Erwerb von OGAW-Anteilen interessiert sind, ab dem 1. Januar 2023 nicht für ein und dasselbe Finanzprodukt beide Dokumente erhalten. Deshalb sollte festgelegt werden, dass das Basisinformationsblatt als Dokument anzusehen ist, das den geltenden Anforderungen für die wesentlichen Informationen für den Anleger genügt. Darüber hinaus sollten Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften für Anleger, bei denen es sich nicht um Kleinanleger handelt, weiterhin wesentliche Informationen für den Anleger gemäß der Richtlinie 2009/65/EG abfassen, es sei denn, sie beschließen, ein „Basisinformationsblatt“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 zu erstellen. In diesen Fällen sollten Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von den zuständigen Behörden nicht zur Bereitstellung der wesentlichen Informationen für den Anleger verpflichtet werden, und nur das Basisinformationsblatt sollte diesen Anlegern bereitgestellt werden.
Falls die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft für einen inländischen OGAW ein Basisinformationsblatt gemäß Verordnung (EU)…
Auch OGAW gelten als PRIIP, für die nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ein Basisinformationsblatt vorgeschrieben ist. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der…
Um dem Bedarf von Kleinanlegern gerecht zu werden, muss sichergestellt werden, dass die Informationen über PRIIP richtig, redlich und klar sind und diese…
Kleinanleger sollten die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidungen treffen und unterschiedliche PRIIP vergleichen zu…
Um der Person, die über das PRIIP berät oder es verkauft, eine gewisse Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Mediums einzuräumen, über das das Basisinformationsblatt…
Damit der Kleinanleger in der Lage ist, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen, sollte von Personen, die über PRIIP beraten oder sie verkaufen, verlangt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.