Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unmittelbar nach der COVID-19-Pandemie müssen Emittenten, insbesondere Unternehmen mit geringer und mittlerer Kapitalausstattung, durch starke Kapitalmärkte unterstützt werden. Analysen zu Unternehmen mit geringer und mittlerer Kapitalausstattung sind unerlässlich, um Emittenten bei der Kontaktaufnahme mit Anlegern zu unterstützen. Diese Analysen verstärken die Sichtbarkeit von Emittenten und stellen damit ein ausreichendes Investitions- und Liquiditätsniveau sicher. Wertpapierfirmen sollten für die Bereitstellung von Analysen und für die Erbringung von Ausführungsdienstleistungen gemeinsam zahlen dürfen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine der Bedingungen sollte sein, dass die Analysen zu Emittenten erstellt werden, die in den 36 Monaten vor der Bereitstellung der Analysen eine Marktkapitalisierung von 1 Mrd. EUR, ausgedrückt durch die Notierungen am Jahresende, nicht überschritten haben. Diese Bedingung zur Marktkapitalisierung sollte so zu verstehen sein, dass sie sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen umfasst, wobei für Letztere davon ausgegangen wird, dass der Bilanzposten des Eigenkapitals die Schwelle von 1 Mrd. EUR nicht überschritten hat. Es sei auch darauf hingewiesen, dass neu börsennotierte Unternehmen und nicht börsennotierte Unternehmen, deren Gründung weniger als 36 Monaten zurückliegt, in den Anwendungsbereich fallen, sofern sie nachweisen können, dass ihre Marktkapitalisierung den Schwellenwert von 1 Mrd. EUR, ausgedrückt durch die Notierungen am Jahresende seit ihrer Notierung, oder durch Eigenkapital für die Geschäftsjahre, in denen sie nicht notiert sind oder waren, nicht überschritten hat. Um sicherzustellen, dass neu gegründete Unternehmen, die seit weniger als 12 Monaten bestehen, ebenfalls in den Genuss der Befreiung kommen können, reicht es aus, dass sie den Schwellenwert von 1 Mrd. EUR seit dem Zeitpunkt ihrer Gründung nicht überschritten haben.
Bei Analysen, die als „emittentenfinanzierte Analysen“ gekennzeichnet sind, ist auf der Titelseite klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass sie im Einklang…
Die Anpassung der Entflechtungsvorschriften allein dürfte nicht ausreichen, um den Markt für Finanzanalyse wiederzubeleben und den seit Langem bestehenden…
die Analysen, für die die kombinierten Gebühren oder die gemeinsame Zahlung geleistet werden, betreffen Emittenten, die in den 36 Monaten vor der Bereitstellung…
Nach den Bestimmungen über Analysen der Richtlinie 2014/65/EU müssen Wertpapierfirmen Zahlungen, die sie als Vermittlerprovisionen erhalten, von der Vergütung,…
Um den Markt für Finanzanalysen wiederzubeleben und sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Unternehmen, insbesondere Unternehmen mit geringer und…
Unternehmen, deren Aktien mindestens in den letzten 18 Monaten vor dem Angebot von Aktien oder der Zulassung zum Handel kontinuierlich zum Handel an einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.