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Die Richtlinie 2014/65/EU hat Meldepflichten für Handelsplätze, systematische Internalisierer und andere Ausführungsplätze eingeführt, denen zufolge anzugeben ist, wie Aufträge zu den für den Kunden günstigsten Konditionen ausgeführt wurden. Die daraus resultierenden technischen Berichte enthalten große Mengen detaillierter quantitativer Informationen zum jeweiligen Handelsplatz, dem Finanzinstrument, dem Kurs, den Kosten und der Wahrscheinlichkeit der Ausführung. Sie werden nur selten gelesen, was sich anhand der sehr geringen Zugriffszahlen auf den Websites der Handelsplätze, systematischen Internalisierer und anderen Ausführungsplätze belegen lässt. Da Anleger und andere Nutzer keine aussagekräftigen Vergleiche auf der Grundlage der in ihnen enthaltenen Informationen anstellen können, sollte die Veröffentlichung dieser Berichte vorübergehend eingestellt werden.
Artikel 27 Absatz 3 und Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU enthalten die Vorschrift, dass die Ausführungsplätze Berichte mit einer Liste mit Einzelheiten zu der…
Um die Bedingungen zu verschärfen, unter denen Wertpapierfirmen ihre Verpflichtung erfüllen, im Einklang mit dieser Richtlinie Aufträge zu den für den Kunden…
Auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten…
Auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens müssen Handelsplätze und systematische Internalisierer den zuständigen Behörden zu den Finanzinstrumenten…
Der Eingang hochwertiger Daten ist von äußerster Wichtigkeit für das Funktionieren des konsolidierten Datentickers und des Binnenmarkts und setzt voraus, dass…
Titel II und III der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 verpflichten Handelsplätze, genehmigte Veröffentlichungssysteme, Wertpapierfirmen und systematische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.