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Die Aufzeichnungen in den Waffenregistern sollten alle Angaben, mit denen eine Feuerwaffe ihrem Besitzer zugeordnet werden kann, sowie den Namen des Herstellers oder der Marke, das Land oder den Ort der Herstellung, den Typ, das Fabrikat, das Modell, das Kaliber und die Seriennummer der Feuerwaffe und etwaige eindeutige auf dem Rahmen bzw. dem Gehäuse der Feuerwaffe angebrachte Kennzeichnungen enthalten. Wesentliche Bestandteile, bei denen es sich weder um den Rahmen noch das Gehäuse handelt, sollten in den Waffenregistern im Eintrag der Feuerwaffe erfasst sein, in die sie eingebaut werden sollen.
Angaben verschiedener Waffenbehörden zu derselben Person, derselben Waffe oder derselben waffenrechtlichen Erlaubnis im Waffenregister gespeichert sind,
für den Fall, dass die vollständige Seriennummer nicht vorliegt, ein Bestandteil der Seriennummer und mindestens zwei weitere Grunddaten der Waffe.
Wer Schusswaffen im Geltungsbereich des Waffengesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat folgende in § 24 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes genannte…
Im Interesse einer besseren Nachverfolgung aller Feuerwaffen und wesentlichen Bestandteile und um deren freien Verkehr zu erleichtern, sollten alle Feuerwaffen…
Typ, Fabrikat, Modell, Kaliber und Seriennummer jeder Feuerwaffe und die auf dem Rahmen bzw. Gehäuse der Feuerwaffe angebrachte eindeutige Kennzeichnung gemäß…
Die Mitgliedstaaten müssen ein computergestütztes zentral oder dezentral organisiertes Waffenregister einrichten, das den zuständigen Behörden zugänglich ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.