Erwägungsgrund 7 32021L0903Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug hat auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 die Festlegung eines Grenzwerts von 30 mg/kg für Anilin…
Erwägungsgrund 9 32021L0903Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der…
Erwägungsgrund 6 32021L0903Auf der Sitzung der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug vom 8. Juni 2015 legte Deutschland ein Positionspapier mit einer wissenschaftlichen…
Erwägungsgrund 2 32021L0903Anilin (CAS-Nummer 62-53-3) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als karzinogen (Kategorie 2) und als mutagen…
Erwägungsgrund 3 32021L0903Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) vertrat in seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2007 die Auffassung, dass Verbindungen, die…