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Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der Stellungnahmen der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug und ihrer Untergruppe „Chemikalien“ sowie der Studien über das Vorhandensein von Anilin in Textilien ist es erforderlich, einen Grenzwert für Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung und einen Grenzwert für Anilin in Fingerfarben von 10 mg/kg als freies Anilin und von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung festzusetzen.
Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug hat auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 die Festlegung eines Grenzwerts von 30 mg/kg für Anilin…
Auf der Sitzung der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug vom 8. Juni 2015 legte Deutschland ein Positionspapier mit einer wissenschaftlichen…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nummer Grenzwert „Anilin 62-53-3 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung…
Auf der Sitzung der Untergruppe „Chemikalien“, die am 18. Februar 2015 stattfand, wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass Anilin in gefärbten Materialien für…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) vertrat in seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2007 die Auffassung, dass Verbindungen, die…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nummer Grenzwert „Formaldehyd 50-00-0 1,5 mg/l…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.