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Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug hat auf ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 die Festlegung eines Grenzwerts von 30 mg/kg für Anilin nach reduktiver Spaltung in Spielzeugmaterialien aus Textilien und Leder, von 30 mg/kg für Anilin nach reduktiver Spaltung in Fingerfarben sowie von 10 mg/kg für freies Anilin in Fingerfarben, wie bereits früher von der Untergruppe „Chemikalien“ angegeben, geprüft.
Auf der Sitzung der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug vom 8. Juni 2015 legte Deutschland ein Positionspapier mit einer wissenschaftlichen…
Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nummer Grenzwert „Anilin 62-53-3 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung…
Auf der Sitzung der Untergruppe „Chemikalien“, die am 18. Februar 2015 stattfand, wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass Anilin in gefärbten Materialien für…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Die Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug empfahl daher in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015, dass der Gehalt an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.