Erwägungsgrund 9 32021L0903
Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der Stellungnahmen der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug und ihrer Untergruppe „Chemikalien“ sowie der Studien über das Vorhandensein von Anilin in Textilien ist es erforderlich, einen Grenzwert für Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung und einen Grenzwert für Anilin in Fingerfarben von 10 mg/kg als freies Anilin und von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung festzusetzen.